Allgemeine Verkaufsbedingungen

Diese Verkaufsbedingungen und das begleitende Angebot oder der Fertigungsauftrag sind die einzigen Vertragsgegenstände für den Verkauf von Pressen, Maschinen, Werkzeugen, Ausrüstungen, Komponenten, Teilen („Waren“) oder Dienstleistungen durch Macrodyne Technologies Inc. („Macrodyne“) und gelten unter Ausschluss entgegenstehender Bedingungen der Bestellung oder Bestätigung des Kunden. Diese Verkaufsbedingungen können nur durch eine gesonderte schriftliche Vereinbarung geändert werden, die von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter von Macrodyne unterzeichnet wird.

  1. ANNAHME Die Annahme kann durch jedes wirtschaftlich angemessene Mittel erfolgen, einschließlich der Erteilung eines Auftrags oder der Annahme durch den Kunden. Die Annahme dieses Angebots durch den Kunden beschränkt sich ausdrücklich auf die hierin enthaltenen Bedingungen, einschließlich der hier aufgeführten. Wenn der Kunde seine eigene Bestellung oder ein anderes Formular verwendet, um Waren oder Dienstleistungen von Macrodyne zu bestellen, dient dieses Formular nur der Übersichtlichkeit und beweist die bedingungslose Zustimmung des Kunden zu den Verkaufsbedingungen und allen darin enthaltenen Bedingungen, die mit diesen oder diesen nicht übereinstimmen zu den hierin enthaltenen haben keinerlei Kraft oder Wirkung zwischen den Parteien.


  2. PREISE a) Die Preise/Gebühren enthalten keine anwendbaren Steuern und unterliegen der Zahlung aller anwendbaren Steuern durch den Kunden, die derzeit in Kraft sind oder in Zukunft erlassen werden, zusammen mit etwaigen Strafen und Kosten. Anstelle der Zahlung solcher Steuern hat der Kunde Macrodyne eine für die Steuerbehörden annehmbare Bescheinigung über die Steuerbefreiung vorzulegen. b) Sofern von Macrodyne nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise F.O.B. Macrodynes Werk in Concord, Ontario, Kanada. c) Macrodyne behält sich das Recht vor, für längere Lieferfristen oder für hochspezialisierte Dienstleistungen oder Waren Sonderkonditionen anzubieten. d) Nicht von Macrodyne hergestellte Waren und nicht von Macrodyne erbrachte Dienstleistungen werden zu den im Angebot oder im Produktionsauftrag von Macrodyne angegebenen Preisen in Rechnung gestellt, vorbehaltlich einer Preiserhöhung für solche Waren oder Dienstleistungen durch die Lieferanten von Macrodyne.


  3. ABSCHLUSS – VERZÖGERUNGEN a) Leistungspläne und Versandtermine sind nur Schätzungen und für Macrodyne nicht bindend. Macrodyne übernimmt keine Haftung gegenüber Kunden oder Dritten für Verluste, Schäden oder Kosten aufgrund von Leistungsausfällen aufgrund von Gründen, die außerhalb der Kontrolle von Macrodyne liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Streik, Unfall, Kriegsbedingungen, Regierung Vorschriften oder Beschränkungen, Transportengpässe, Unterbrechungen von Versorgungsleistungen, Arbeitskräften oder Material, Frachtembargo, Aufruhr oder Unruhen, Ausfall eines Lieferanten oder Verbote oder Ereignisse, die die Leistung erschweren oder unmöglich machen. b) Wenn der Kunde geänderte Versandtermine wünscht, die von den ursprünglich von Macrodyne angegebenen Terminen abweichen, und wenn Macrodyne der Änderung zustimmt, trägt der Kunde alle zusätzlichen Kosten, die Macrodyne entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Überstunden , Fremdlohnkosten, Lagerkosten und allfällige Sonderabgaben und Gewinn.


  4. ZUSAMMENARBEIT – KÜNDIGUNG – ÄNDERUNG a) Der Kunde wird jederzeit voll mit Macrodyne zusammenarbeiten und alle erforderlichen Spezifikationen, Zeichnungen oder Informationen innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Aufforderung durch Macrodyne zur Verfügung stellen. b) Der Kunde darf den Auftrag nicht widerrufen oder stornieren oder eine Verzögerung oder Einstellung der Arbeiten oder des Versands veranlassen, es sei denn, Macrodyne hat dem schriftlich zugestimmt. c) Der Kunde trägt alle notwendigen Kosten und den Gewinn für die vom Kunden gewünschten Änderungen. Im Falle der Stornierung eines Auftrags durch den Kunden kann Macrodyne nach eigenem Ermessen alle normalen und üblichen Kosten, einschließlich Gewinn, in Rechnung stellen, und der Kunde hat Macrodyne diese in voller Höhe zu erstatten. d) Macrodyne behält sich das Recht vor, über seine technische Abteilung Änderungen am Design vorzunehmen und die Spezifikationen zu modifizieren, sofern es sich nicht um das Design und die Spezifikationen des Kunden handelt.


  5. TERMS Alle Bestellungen bis zum Versand unterliegen der Genehmigung durch die Kreditabteilung von Macrodyne. Im Falle eines freiwilligen oder unfreiwilligen Verfahrens durch oder gegen den Kunden, bei Konkurs oder Insolvenz oder bei der Bestellung eines Insolvenzverwalters oder eines Treuhänders oder eines Abtretungsempfängers zugunsten der Gläubiger ist Macrodyne berechtigt, die Arbeit an dem Auftrag einzustellen und erhalten den vollen Ersatz aller entstandenen Kosten zuzüglich des Gewinns. Wenn Macrodyne nach eigenem Ermessen und in gutem Glauben hinsichtlich der Zahlung oder Leistung des Kunden unsicher ist, kann Macrodyne die Leistung verweigern, bis eine angemessene Sicherheit der Zahlung oder Leistung des Kunden vorliegt.


  6. TITEL UND LIEFERUNG a) Die Übergabe der Waren an einen Spediteur durch Macrodyne am Versandort F.O.B. gilt als vollständige Lieferung an den Kunden sowie als Übertragung von Eigentum, Besitz und Eigentum an den Waren auf den Kunden, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren. Danach wird davon ausgegangen, dass dieser Spediteur für den Kunden handelt, und die Ware geht fortan auf Gefahr des Kunden (einschließlich des gesamten Verlustrisikos). b) Macrodyne prüft vor dem Versand alle Waren auf das Vorhandensein von Schutt oder anderen Fremdkörpern und kann daher nicht für solche Schutt oder Fremdkörper verantwortlich gemacht werden, die nach Verlassen des Werks von Macrodyne erworben wurden. Der Kunde hat die Ware vor dem Einbau oder Gebrauch zu untersuchen und Macrodyne alle reklamierten Mängel unverzüglich anzuzeigen.


  7. INSTALLATION UND SERVICE Sofern im Angebot oder im Produktionsauftrag von Macrodyne nicht ausdrücklich anders geregelt, installiert der Kunde die Waren auf eigene Kosten. Der Kunde trägt alle Verluste, Schäden oder Kosten, die dadurch entstehen, dass der Kunde die von Macrodyne gelieferten Waren nicht überprüft und testet. Sobald die Lieferung durch Macrodyne erfolgt ist, werden alle Serviceleistungen für alle Waren gemäß dem Standard-Außendiensttarifplan von Macrodyne in Rechnung gestellt.


  8. GEWÄHRLEISTUNG – GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNG – RECHTSMITTEL Die Gewährleistung/Garantie für alle von Macrodyne angebotenen Waren und Dienstleistungen ist in der Macrodyne New Equipment Limited Warranty, Formular F301, aufgeführt. DIE GARANTIE WIRD UNTER KEINEN UMSTÄNDEN GEWÄHRT, SOLANGE NICHT DER VOLLE VERTRAGSPREIS BEI MACRODYNE EINGEGANGEN IST. Ungeachtet der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ist die in der beschränkten Neugerätegarantie von Macrodyne beschriebene Garantie die einzige Garantie, die Macrodyne im Zusammenhang mit einem Verkauf gewährt, und die Garantie gilt nur für den Kunden und nicht für nachfolgende Käufer, Benutzer oder Dritte und tritt an die Stelle aller anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, einschließlich der Garantien der Marktgängigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck.


  9. RECHTSMITTEL Vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 8 beschränkt sich die Verpflichtung von Macrodyne gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag, dem Kauf der Waren, den von Macrodyne erbrachten Leistungen, der Konstruktion, der Herstellung oder der Qualität der Waren oder ihrer Verwendung nach Wahl von Macrodyne auf die Reparatur oder den Ersatz der Waren oder die Gutschrift eines Betrages, der den Kaufpreis der Waren nicht übersteigt, an den Kunden. MACRODYNE ÜBERNIMMT IN KEINEM FALL JEGLICHE HAFTUNG FÜR DIE ZAHLUNG VON FOLGESCHÄDEN, ZUFÄLLIGEN, INDIREKTEN ODER BESONDEREN SCHÄDEN JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF JEGLICHEN GEWINNVERLUST. Kosten, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Reparatur defekter Teile oder der Lieferung fehlender Teile entstehen, werden nur mit schriftlicher Zustimmung von Macrodyne erstattet. In jedem Fall, in dem Macrodyne den Austausch oder die Reparatur defekter Teile vornimmt, trägt der Kunde die Verantwortung und trägt alle Kosten für die Beschaffung und Bereitstellung aller notwendigen Demontage-, Wiedermontage- und Handhabungseinrichtungen im Zusammenhang damit. Außer wie in Absatz 8 vorgesehen, müssen alle Ansprüche, die im Rahmen oder aufgrund dieser Vereinbarung geltend gemacht werden, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der die Güter.


  10. VERANTWORTUNG DES KUNDEN – SCHADENERSATZ a) Der Kunde übernimmt und trägt die alleinige Verantwortung für die Bereitstellung angemessener und ausreichender Sicherheitsvorkehrungen, Arbeitswerkzeuge und Sicherheitsvorrichtungen, die erforderlich sind, um einen sicheren Arbeitsplatz bereitzustellen und das gesamte Personal (einschließlich Bediener, Helfer, Einrichter, Reparaturpersonal, Umstehende) vollständig zu schützen und alle anderen in der Nähe der Ware) durch Körperverletzung oder Tod, die sich ansonsten aus der Verwendung, dem Betrieb, der Einrichtung oder der Wartung der Ware ergeben können, einschließlich aller Maßnahmen, die zur Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzgesetze und deren Folgen erforderlich sind und mit anderen vorherrschenden bundesstaatlichen, bundesstaatlichen und lokalen Vorschriften und branchenunabhängigen Standards. Macrodyne übernimmt keinerlei Haftung für das Versäumnis des Kunden, solche Schutzvorrichtungen, Arbeitswerkzeuge oder Sicherheitsvorrichtungen zu bestellen, zu installieren oder zu verwenden. Der Kunde muss alle Personen, die die Waren bedienen, alle ordnungsgemäßen und sicheren Betriebsverfahren einrichten und verwenden, schulen und verlangen, dass sie alle ordnungsgemäßen und sicheren Betriebsverfahren verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verfahren, die in Handbüchern oder Anleitungsblättern festgelegt sind, die von Macrodyne oder anderen maßgeblichen Quellen in Bezug auf . bereitgestellt werden die Ausrüstung. Der Kunde darf die mit den Waren gelieferten, an ihnen angebrachten oder an befestigten Vorrichtungen, Warnschilder oder Handbücher nicht entfernen oder verändern. b) Mit Ausnahme der hierin von Macrodyne gewährten Garantie verzichtet der Kunde für sich selbst und seine Rechtsnachfolger und Zessionäre auf Macrodyne und seine Rechtsnachfolger, Vertreter und Mitarbeiter von jeglicher Haftung für alle Ansprüche, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche auf Beitragszahlungen und Schadenersatz, der sich aus der Nutzung oder Wartung der von Macrodyne bereitgestellten Waren oder Dienstleistungen ergibt. c) Der Kunde hat Macrodyne, seine Vertreter und Mitarbeiter von und gegen alle Ansprüche, Klagen, Haftungen, Verluste, Vergleiche, Urteile, Schäden und Kosten zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten, die Macrodyne entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechtsanwälte und Rechtsassistenten. Gebühren und sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Abwehr von Ansprüchen und Gerichtsverfahren, der Vorbereitung des Prozesses und des Prozesses aufgrund oder aus folgenden Gründen des Kunden: 1) Versäumnis, die Waren gemäß Absatz 10 a) dieser Vereinbarung oder anwendbaren lokalen, bundesstaatlichen oder bundesstaatlichen Gesetzen oder Vorschriften auszustatten und zu betreiben, oder (2) Verletzung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung; oder (3) Modifikation oder Entfernung von Teilen oder Baugruppen der Waren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sicherheitsvorrichtungen, oder von Warnschildern, Anweisungen oder Handbüchern, die von Macrodyne mit den Waren geliefert oder an diesen angebracht wurden; oder (4) das Versäumnis, die Waren angemessen zu betreiben, zu verwenden oder zu warten oder seine Mitarbeiter über den sicheren Betrieb, Gebrauch und die sichere Wartung der Waren zu unterweisen; oder (5) Versäumnis, ein Produkt wie von Macrodyne empfohlen nachzurüsten. d) Der Kunde hat Macrodyne unverzüglich, schriftlich und in jedem Fall innerhalb von zehn (10) Werktagen nach dem Auftreten eines Unfalls oder einer Fehlfunktion an Waren zu benachrichtigen, die zu Verletzungen oder Tod von Personen, einschließlich Vertretern und Mitarbeitern des Kunden, oder Schäden führen an Eigentum, einschließlich des Eigentums des Kunden, oder deren Nutzungsausfall; und der Kunde muss bei der Untersuchung und Bestimmung der Ursache eines solchen Unfalls oder einer solchen Störung uneingeschränkt mit Macrodyne zusammenarbeiten.


  11. ÖRTLICHE RECHTSVORSCHRIFTEN Macrodyne ist nicht verantwortlich für die Einhaltung lokaler Gesetze, Verordnungen, Vorschriften oder deren Auslegung, die im Werk des Kunden in Kraft sind, es sei denn, Macrodyne hat sich in seinem Angebot oder Produktionsauftrag ausdrücklich bereit erklärt, diese Verantwortung zu übernehmen.


  12. MATERIAL DES KUNDEN a) Wenn der Kunde Material mit Spezifikationen liefert, die eine Wärmebehandlung, Flammenhärtung, Induktionshärtung und/oder Aufkohlung und Härtung erfordern, werden diese Arbeiten von renommierten Wärmebehandlungsunternehmen durchgeführt. Der Kunde erhebt gegenüber Macrodyne keinen Anspruch auf Ersatz von Metall oder auf Bruch und Richten. Die Haftung von Macrodyne übersteigt nicht die Kosten, die Macrodyne für die von der Wärmebehandlungsquelle durchgeführte Wärmebehandlung berechnet hat, zuzüglich der von der Wärmebehandlungsquelle an Macrodyne gewährten Zuschläge. b) Bei Verlust, Verderb oder Beschädigung von Materialien, Teilen oder Komponenten, die der Kunde Macrodyne zur Verfügung gestellt hat und die auf die Leistung von Macrodyne oder eines Subunternehmers von Macrodyne zurückzuführen sind, übersteigt die Haftung von Macrodyne nicht die Kosten von Macrodyne für die durchgeführten Arbeiten oder den Verkaufspreis des Materials, der Teile oder der Komponenten, je nachdem, welcher Wert niedriger ist.


  13. ANWENDBARES RECHT Der Verkauf unterliegt in jeder Hinsicht den Gesetzen der Provinz Ontario.


  14. NACHFOLGER Das Angebot oder der Produktionsauftrag von Macrodyne und diese Bedingungen kommen den Nachfolgern und Abtretungsempfängern der Vertragsparteien zugute und sind für diese verbindlich.


  15. KLAGEBESCHRÄNKUNG Jede Klage gegen Macrodyne, die sich in irgendeiner Weise aus diesem Vertrag ergibt, muss innerhalb eines (1) Jahres nach Eintritt des Klagegrundes erhoben werden.


  16. GESAMTER VERTRAG Alle früheren mündlichen und schriftlichen Mitteilungen der Parteien über den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen sind aufgehoben. Die Parteien vereinbaren, dass keine anderen Vereinbarungen oder Gewährleistungen bestehen, außer wie in diesen Verkaufsbedingungen und den Bedingungen und Spezifikationen im Produktionsauftrag von Macrodyne enthalten.


  17. VERZICHTGEBÜHREN Der Kunde zahlt eine Gebühr von zwei Prozent (2%) pro Monat auf alle Beträge, die Macrodyne schuldet und die mehr als dreißig (30) Tage überfällig sind, mit Ausnahme solcher Verzugsgebühren.


  18. VERTRAULICHKEIT Macrodyne und seine Vertreter und Mitarbeiter sind in keiner Weise verpflichtet, die vom Kunden im Zusammenhang mit dieser oder anderen Transaktionen mit Macrodyne gemachten Angaben vertraulich zu behandeln, es sei denn, Macrodyne hat dem schriftlich zugestimmt.


  19. PARTEILWEISE UNGÜLTIGKEIT/SEVERABILITÄT Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem Gericht für nicht durchsetzbar befunden werden, so sind die übrigen Teile dieser Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien oder ihren Rechtsnachfolgern oder Zessionaren so durchsetzbar, als wäre die nicht durchsetzbare Bestimmung nie angefallen.oder Dienstleistungen und gelten unter Ausschluss aller widersprüchlichen Bedingungen der Bestellung oder Bestätigung des Kunden. Diese Verkaufsbedingungen können nur durch eine gesonderte schriftliche Vereinbarung geändert werden, die von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter von Macrodyne unterzeichnet wird.

Laden Sie unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen herunter

Kundenspezifische Pressen

Macrodyne hat viele andere Druckmaschinen entworfen und gebaut, die nicht auf der Website gezeigt werden.

80 % unserer Druckmaschinen werden kundenspezifisch entwickelt, um die spezifischen Spezifikationen jedes Kunden zu erfüllen.

Kundenspezifische Pressen

Macrodyne hat viele andere Druckmaschinen entworfen und gebaut, die nicht auf der Website gezeigt werden.

80 % unserer Druckmaschinen werden kundenspezifisch entwickelt, um die spezifischen Spezifikationen jedes Kunden zu erfüllen.